Durchführungsverordnung

(DVO) ist im Verwaltungsrecht die Rechtsverordnung, die besondere Einzelheiten der Durchführung eines Gesetzes regelt (z.B. DVO zum BBG). Sie ist im Gegensatz zur Durchführungsvorschrift (Durchführungsver- waltungsvorschrift) an die Allgemeinheit, nicht nur an die Verwaltung gerichtet. Sie bedarf als Rechtsverordnung gesetzlicher Ermächtigung.




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