Ecklohn

ist der tariflich festgesetzte Arbeitslohn (Stundenlohn) einer bestimmten Tarifgruppe (Facharbeiter) (100%), von dem aus die Tariflöhne der anderen Tarifgruppen durch prozentuale Abschläge und Zuschläge berechnet werden. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, H.A. 2006

Hierunter versteht man die Vergütung einer bestimmten Arbeitsgruppe, die im Rahmen eines Tarifvertrages Leitbild auch für andere Lohngruppen ist.




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