EcstasyIm engeren Sinne ist E. ein Rauschgift auf Amphetaminbasis, das gem. Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes ein nicht verkehrsfähiger Stoff ist. Es bezeichnet allgemein aber alle möglichen, in Tablettenform in einschlägigen Kreisen angebotenen Substanzen.
Weitere Begriffe : Wassergefahr | Rückwärtsfahren | Geldleistungen für Kinder |
MMnews
|