Eheassistenzist in der kath. Kirche der Teil der Trauung, bei dem das Trauungsorgan - grundsätzlich in Gegenwart zweier Zeugen - den Konsens der persönlich anwesenden Brautleute erfrägt und ihn im Namen der Kirche entgegennimmt. Zur E. sind neben dem Diözesanbischof der Ortspfarrer oder ein durch die Genannten Delegierter befugt (anderer Priester, Diakon, in besonderen Ausnahmefällen auch Laien).
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