Ehegattenbesteuerung Für die Besteuerung von Ehegatten gilt generell, dass sie nicht höher sein darf als bei Ledigen, da Art. 6 GG jede Beeinträchtigung von Ehe und Familie durch staatliche Eingriffe verbietet. Die Zusammenveranlagung von Ehegatten in der Einkommensteuer muss daher im Wege des Splitting vorgenommen werden. Veranlagung.
Weitere Begriffe : Reichsrecht (Fortgeltung) | Ausführungsverschulden | Lindauer Abkommen |
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