die zur Vermeidung des Rückgriffs auf die Verpflichteten erfolgende Bezahlung eines Wechsels durch jeden Dritten, Bezogenen oder Wechselverpflichteten, Art. 55 WechselG. Wechselregress.
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Weitere Begriffe : unechtes Factoring | Abgabenüberhebung | Handelsbräuche
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