Eingliederungsvertrag

Zur Eingliederung förderungsbedürftiger Arbeitsloser, insbes. Langzeitarbeitsloser, konnten der Arbeitsgeber und der Arbeitslose bis zum 31. 12. 2001 mit Zustimmung des damaligen Arbeitsamtes einen Eingliederungsvertrag abschließen. Die Regelungen sind durch das sog. Job-AQTIV-Gesetz aufgehoben worden.




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