Einheitsfreiheitsstrafe

(§ 38 StGB) ist die an die Stelle der früheren verschiedenen Freiheitsstrafen (Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft) getretene Freiheitsstrafe.

Strafe, die an die Stelle der früheren verschiedenen Formen der Freiheitsstrafe (Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft) getreten ist und heute einheitlich nur noch als Freiheitsstrafe bezeichnet wird.

Strafe, die an die Stelle der früheren verschiedenen Formen der Freiheitsstrafe (Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft) getreten ist und heute einheitlich nur noch als Freiheitsstrafe bezeichnet wird.




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