Gefängnis

bis 1969 eine Art der Freiheitsstrafe (1 Tag bis 5 Jahre) und das Gebäude zu ihrer Vollstreckung. Nach Zusammenfassung mit den beiden anderen Strafarten (Zuchthaus und Haft) zu einer • Einheitsstrafe, wird heute nur noch zu „Freiheitsstrafe" verurteilt. Das ihrer Vollstreckung dienende Gebäude heißt Justizvollzugsanstalt.

war bis zum 2. Strafrechtsreformgesetz vom 4. 7. 1969 eine Art der Freiheitsstrafe und das zugehörige Gebäude. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005

Justizvollzugsanstalt.

(von 1 Tag bis zu 5 Jahren) war eine der Strafarten, die durch das 1. StrRG 1969 mit anderen zur einheitlichen Freiheitsstrafe zusammengefasst worden sind.

Der Ort der Strafverbüßung wird ebenfalls nicht mehr als G., sondern als Justizvollzugsanstalt (JVA) bezeichnet; Strafvollzug.




Vorheriger Fachbegriff: Gefälligkeitswechsel | Nächster Fachbegriff: Gefängnisstrafe


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen