Einladung zum Antragbzw. Einladung zum Angebot (lat. invitatio [F.] ad offerendum) ist die Aufforderung, einen auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten Antrag abzugeben (z.B. Katalog, Inserat, Prospekt, Plakat, Schaufensterauslage, Einstellung in die Internetseite eines Internetauk- tionshauses). Sie ist (noch) keine Willenserklärung, will aber eine solche herbeiführen. Zum Unterschied von einer Willenserklärung fehlt dem ihr zugehörigen Verhalten der rechtsgeschäftliche Bindungswille (Verpflichtungswille) gegenüber der unbestimmten Vielzahl etwa der Katalogempfänger oder Schaufensterauslagenbetrachter.
Weitere Begriffe : Partikularismus | Geschützte Landschaftsbestandteile | Filiale |
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