Einzugsbereichist der durch Landesrecht bestimmte Bereich, in dem die Beseitigungspflichtigen, d. h. grundsätzlich die zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Abholung, Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte durchzuführen haben (§ 6 Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsG).
Weitere Begriffe : Domestic jurisdiction | Kellerwechsel | Gefangene Zimmer |
MMnews
|