Endpreisist der Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhänging von einer Rabattgewährung für Waren und Leistungen zu zahlen ist, § 1 PAngVO (Preisangaben, Preisrecht). Der E. ist gegenüber Endverbrauchern regelmäßig anzugeben; s. a. Grundpreis.
Weitere Begriffe : Verkehr mit dem Kind | Allphasensteuer | Begleitpapiere |
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