Energieverbrauch

Im Interesse des Umweltschutzes sind E. und der Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen bei Haushaltsgeräten zu kennzeichnen (vgl. das für alle Geräte und Kraftfahrzeuge geltende EnergieverbrauchskennzeichnungsG v. 30. 1. 2002, BGBl. I 570, sowie die EnergieverbrauchskennzeichnungsVO v. 30. 10. 1997, BGBl. I 2616, jeweils m. Änd.). Die Vorschriften vollziehen eine Reihe von europarechtlichen Vorgaben. S. a. Energieeinsparung.




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