EnergieverbrauchIm Interesse des Umweltschutzes sind E. und der Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen bei Haushaltsgeräten zu kennzeichnen (vgl. das für alle Geräte und Kraftfahrzeuge geltende EnergieverbrauchskennzeichnungsG v. 30. 1. 2002, BGBl. I 570, sowie die EnergieverbrauchskennzeichnungsVO v. 30. 10. 1997, BGBl. I 2616, jeweils m. Änd.). Die Vorschriften vollziehen eine Reihe von europarechtlichen Vorgaben. S. a. Energieeinsparung.
Weitere Begriffe : Inhabergenussschein | Krankheits- oder Behinderungsverarbeitung | Oder-Neiße-Linie |
MMnews
|