EnergiesteuerrichtlinieE. ist die Richtlinie 2003/96 EG des Rates v. 27. 10. 2003 (ABl. EU L 283/51) zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom. Ziel ist die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in der Europäischen Union zu harmonisieren. Dies soll erforderlich sein, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. In der RiLi werden erstmals neben den klassischen Mineralölen auch Strom, Erdgas und Kohle in einen gemeinschaftsweiten Rahmen einbezogen und für die neu hinzugekommenen Energieträger Mindeststeuersätze festgelegt. Die Umsetzung der E. erfolgte durch das Energiesteuergesetz.
Weitere Begriffe : Verfügungsanspruch | Widerspruchsausschüsse | Haager Übereinkommen über Maßnahmen auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und zum Schutz von Kindern |
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