EnergiewirtschaftsgesetzGesetz zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13.12.1935, will die Energieversorgung der Volkswirtschaft sicherstellen. Hauptbestimmungen: Staatsaufsicht über die Unternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energieversorgungsunternehmen), Anzeigepflicht für Veränderung und Stillegung von Energieanlagen, allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht des Unternehmens zu allgemeinen Bedingungen und Tarifen. (Kontrahierungszwang, Gefährdungshaftung).
Weitere Begriffe : Maßnahmerecht | Tierversuche | Gewerbebetrieb eingerichteter und ausgeübter |
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