Entgeltforderung

Forderung, mit der der Gläubiger das Entgelt für eine aufgrund eines gegenseitigen Vertrags erbrachte Leistung verlangt. Der Begriff wird verwendet in § 286 Abs. 4 und § 288 Abs. 2 BGB. Entgeltforderungen sind Geldforderungen, aber nicht alle Geldforderungen sind Entgeltforderungen.
Die Schadensersatzforderung des Verletzten aus §§ 823 Abs. 1, 249 Abs. 2 BGB ist eine Geldforderung; die Ersatzleistung ist aber nicht das Entgelt für eine Körper- oder Eigentumsverletzung. Auch der Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen aus § 765 BGB ist regelmäßig eine Geldforderung, aber kein Entgelt.

Schuldnerverzug.




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