Entgeltforderung Forderung, mit der der Gläubiger das Entgelt für eine aufgrund eines gegenseitigen Vertrags erbrachte Leistung verlangt. Der Begriff wird verwendet in § 286 Abs. 4 und § 288 Abs. 2 BGB. Entgeltforderungen sind Geldforderungen, aber nicht alle Geldforderungen sind Entgeltforderungen.
Weitere Begriffe : Septennat | Zulassung von Luftfahrzeugen | Schuldausspruch |
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