Erdrosselungssteuerals ein verfassungswidriger Formmissbrauch liegt vor, wenn ein Steuergesetz dem ihm rechtsbegrifflich zukommenden Zweck der Einnahmenerzielung geradezu widerspricht, indem es ersichtlich darauf ausgeht, durch die Höhe der Belastung die Erfüllung des Steuertatbestandes praktisch unmöglich zu machen, also insoweit eine .erdrosselnde* Wirkung ausübt. In solchen Fällen ist zugleich ein Verstoss gegen das rechtsstaatliche Übermassverbot gegeben.
Weitere Begriffe : absoluter Revisionsgrund | Staatsschuldenrecht | actio Pauliana |
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