Erdrosselungssteuer

als ein verfassungswidriger Formmissbrauch liegt vor, wenn ein Steuergesetz dem ihm rechtsbegrifflich zukommenden Zweck der Einnahmenerzielung geradezu widerspricht, indem es ersichtlich darauf ausgeht, durch die Höhe der Belastung die Erfüllung des Steuertatbestandes praktisch unmöglich zu machen, also insoweit eine .erdrosselnde* Wirkung ausübt. In solchen Fällen ist zugleich ein Verstoss gegen das rechtsstaatliche Übermassverbot gegeben.




Vorheriger Fachbegriff: Erdgassteuer | Nächster Fachbegriff: Erdwärme


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen