Erfüllen des Sozialleistungsanspruches

Im Sozialrecht :

Ein Anspruch auf eine Sozialleistung erlischt, wenn dieser erfüllt wird (vgl. §362 Abs. 1 BGB). Hierzu muss die Leistung durch den richtigen Schuldner an den richtigen Gläubiger zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort mit dem richtigen Inhalt in der richtigen Art und Weise erbracht werden.




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