Ersatzgeldstrafe droht das Gesetz Geldstrafe nicht od. nur neben einer Freiheitsstrato an u. kommt eine Freiheitsstrafe von 6 Mon. od. darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht nach § 14 Abs. 2 StGB eine Geldstrafe, wenn eine Freiheitsstrafe nicht unerlässlich ist.
Weitere Begriffe : Alkohol | Telegraphenbetrieb, Gefährdung des | Verschulden bei Vertragsschluss |
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