EU-Ausländerd.h. Angehörige von EU-Mitgliedstaaten, sind kraft europäischen Gemeinschaftsrechts in Deutschland bessergestellt als sonstige Ausländer. Dies bewirkt z.B. im Anwendungsbereich der Berufsfreiheit eine Gleichbehandlung mit Deutschen.
Weitere Begriffe : Kautionswechsel | GmbH & Co. KG | Anwerben für fremden Wehrdienst |
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