EU-Außengrenze, EU-BinnengrenzenEU-Außengrenze ist die Zoll- und Außenwirtschaftsgrenze der Europäischen Union. Die Außengrenze definiert den Anwendungsbereich des gemeinsamen Zolltarifs und der gemeinsamen Handelspolitik. Binnengrenzen sind die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Für die Binnengrenzen gelten die Grundfreiheiten des Binnenmarktes u. a. für Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr einschließlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Binnengrenzen zwischen den Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens legen den Anwendungsbereich der Liberalisierungen des Personengrenzverkehrs fest. S. a. Grenzkontrollen.
Weitere Begriffe : Buchwert | Bundesstraße | Erziehungsheim |
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