Europäische Krankenversicherungskarte

Die europäische Krankenversicherungskarte wird in Zukunft den bisher für Erkrankungen im Ausland üblichen Auslandskrankenschein ersetzen. Er wird sich auf der Rückseite der Elektronischen Gesundheitskarte befinden und insbesondere den Namen und das Geburtsdatum des Karteninhabers, als persönliche Kennnummer des Karteninhabers die ersten zehn Stellen der Krankenversicherungsnummer, eine Kennnummer der Krankenkasse und der Karte sowie das Ablaufdatum der Karte angeben.

Bereits jetzt können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung von ihrer Krankenkasse eine Europäische Gesundheitskarte ausstellen lassen; mit der entgültigen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden dann alle Versicherten zugleich über die europäische Krankenversicherungskarte verfügen.




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