Eventualmaxime
Häufungsgrundsatz.
ist der Verfahrensgrundsatz, wonach eine Partei eines Prozesses zur Vermeidung des Ausschlusses ihres Vorbringens (Präk- lusion) ihren gesamten Vortrag einschließlich aller Eventualitäten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Zivilprozess einzubringen hat. Ansätze einer E. finden sich in den §§ 282 III, 296 III ZPO. Lit.: Schulte, J., Die Entwicklung der Eventualmaxime, 1980
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