Verfahrensgrundsatz

ist das allgemeine, für die Durchführung eines Verfahrens geltende Prinzip (z. B. Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Verhandlungsgrundsatz, Verfügungsgrundsatz, Untersuchungsgrundsatz und rechtliches Gehör). Lit.: Yildirim, K., Zivilprozessrecht im Lichte der Maximen, 2001




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