Ewiger Landfriede Im deutschen Mittelalter wurde das Fehdewesen (Fehde) seit etwa 1100 durch Landfriedensgesetze (Reichsgesetze) bekämpft, in denen die Fehde nur an wenigen bestimmten Tagen zugelassen war (Landfriede, Stadtfriede). Den Abschluss dieser Entwicklung bildete der E.L., der von Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms 1495 verkündet wurde: er enthielt ein allgemeines Fehdeverbot, auch für die Reichsstände, und verwies jedermann auf den ordentlichen Rechtsweg. Reichskammergericht.
Weitere Begriffe : Individualrechtsgut | Teilzahlungspreis | Nachtruhe |
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