Exklave

Enklave.
Exkulpation (lat. "Entschuldigung"), der Entlastungsbeweis.

ist - aus der Sicht des betreffenden Staates - im Völkerrecht das eigene Gebiet eines Staates, das von diesem räumlich getrennt und vom Gebiet eines fremden Staates vollständig umschlossen ist (z.B. Büsingen E. Deutschlands in der Schweiz, Kleines Walsertal E. Österreichs in Deutschland). Enklave

Enklave.




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