Extraneus Mitwirkender an einer Straftat, der bei Sonderdelikten nicht die jeweils vorausgesetzte besondere Tätereigenschaft besitzt, z. B. „Amtsträger” in den §§ 331 ff. StGB.
Weitere Begriffe : Faktischer Vertrag | Akzessorisches Recht | freiwillige Mitbestimmung |
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