Extraneus

Mitwirkender an einer Straftat, der bei Sonderdelikten nicht die jeweils vorausgesetzte besondere Tätereigenschaft besitzt, z. B. „Amtsträger” in den §§ 331 ff. StGB.
Handelt eine solche Person vorsätzlich und auf Veranlassung eines anderen, kann sie qualifikationslos-doloses-Werkzeug-Gehilfe sein.




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