Förderungsverwaltung

ist der auf Förderung ausgerichtete Unterfall der Leistungsverwaltung, bei dem bewusst geldwerte Leistungen von der Verwaltung ohne Gegenleistung erbracht werden (z.B. individuelle Ausbildungsförderung, Förderung der Geldkapitalbildung durch Sparprämien). Lit.: Wenger, K, Förderungsverwaltung, 1973




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