Fabrikist das Gebäude oder der Raum, in dem industriemäßig aus Rohstoffen Erzeugnisse hergestellt werden. Nach § 3 HPflG haftet, wer eine F. betreibt, für den Schaden, den ein Bevollmächtigter, ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen an Leben oder Leib eines Menschen herbeigeführt hat. Für die Arbeit in der F. gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht. Lit.: Schenk, M., Fabrikplanung und Fabrikbetrieb, 2004
Weitere Begriffe : Geschäft für den, den es angeht | Arbeitstherapie | Vorwerfbares Handeln |
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