Fahrnis

bewegliche Habe.

ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht die bewegliche Sache im Gegensatz zu der unbeweglichen Sache (Liegenschaft). Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005

= bewegliche Sache, Sachenrecht. Gegensatz: Liegenschaft.




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