Fahrrad

zweirädriges Fahrzeug, das mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetrieben wird. F. muss mit
2 Bremsen, einer Glocke, Scheinwerfer u. Schlussleuchte, Rückstrahler an der Rückseite sowie an den Pedalen versehen sein (§§ 64a, 65, 67 StVZO).




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