Fahrrad mit Hilfsmotor Fahrerlaubnis, Erteilung, Moped, Sonderweg. Unter Fahrrad mit Hilfsmotor versteht man ein Fahrzeug, das hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die üblichen Merkmale von Fahrrädern aufweist, jedoch zusätzlich als Antriebsmaschine einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 hat. Es ist nicht zulassungspflichtig. Fahrräder mit Hilfsmotor, die auf ebener Strecke nicht schneller als 25 km/h fahren können oder durch Treten fortbewegt werden, müssen grundsätzlich Radwege oder Seitenstreifen benutzen (§ 2 Absatz 4 Satz 2 StVO).
Weitere Begriffe : broken-windows-Hypothese | Trinkerheilanstalt | Kleinstgemeinde |
MMnews
|