Fakultät ist die ältere Bezeichnung der Abteilungen der Universität, die sich ursprünglich (nur) in artistische (philosophische), theologische, juristische und medizinische F. gliederte. Die F. war der Träger der universitären Aufgaben ihres Sachgebiets. Organe der (engeren) F. waren regelmäßig die Gesamtheit der ordentlichen Professoren und (als ihr Geschäftsführer) der Dekan. Die F. sind seit etwa 1970 vielfach durch die Fachbereiche ersetzt, im Übrigen entsprechen sie (bei formaler Beibehaltung der Benennung) diesen inhaltlich. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
Weitere Begriffe : Übertretung | Reaktor | fiskalische Verwaltung |
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