Fallgerechtigkeitist die auf die konkreten Umstände des einzelnen Falles abgestellte Gerechtigkeit. Sie steht in einem steten Spannungsverhältnis zu dem der abstrakten Norm immanenten Ziel der generellen Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle. Sie ist schwer zu allgemeiner Zufriedenheit zu erreichen.
Weitere Begriffe : niedrig | Ökodesign | Eheschliessungsfreiheit |
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