Farbengesetz

G betreffend die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungs- oder Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 5.7.1887. Eines der ersten Verbraucherschutzgesetze. Heute weitgehend überholt; Farbstoffe in Lebensmitteln.




Vorheriger Fachbegriff: Farbblindheit | Nächster Fachbegriff: Farbstoffe in Lebensmitteln


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen