Farbstoffe in Lebensmitteln Zum Färben von Lebensmitteln dürfen nur bestimmte, in der Anlage zur FarbstoffVO aufgeführte Fremdstoffe beigegeben werden. Bei gewerbsmässig in Verkehr gebrachten Lebensmitteln ist die Beifügung durch die Angabe "mit Farbstoff" kenntlich zu machen. Nichtbeachtung dieser Vorschriften ist nach §
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