FernmeldeanlagenDas Recht der früher so bezeichneten F. (jetzt Telekommunikationsanlagen) ist jetzt im Wesentlichen im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Das gilt für den Inhalt sowohl des 1997 außer Kraft getretenen Fernmeldeanlagengesetzes als auch des ehemaligen Telegraphenwegegesetzes samt zugehöriger Planungsvorschriften. S. a. Telekommunikationsrecht.
Weitere Begriffe : Verächtlichmachen | Herausgabe des Kindes, | öffentlich-rechtlicher Vertrag |
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