Fernsehen

Rundfunk.

Im Arbeitsrecht:

Rundfunk.

ist die Aufnahme, Übertragung und Wiedergabe sichtbarer Zustände oder Vorgänge mit Hilfe des elektrischen Stroms oder elektromagnetischer Wellen. Lit.: Olenhusen, A. v., Film und Fernsehen, 2001

Rundfunk.




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