Fernsehanstalt
Rundfunkanstalt, die Fernsehsendungen ausstrahlt. In der BRD gibt es als selbständige
F. nur das Zweite Deutsche Fernsehen, eine Gemeinschaftseinrichtung der Länder (Dritte Ebene); das erste und dritte Programm werden von den Rundfunkanstalten der Länder ausgestrahlt. Dem Bund steht nur die Kompetenz zu, Funkanlagen zu errichten und zu betreuen (Art. 73 Nr. 7 GG), nicht aber, die Organisation des Fernsehwesens und der einzelnen F.en sowie die Studiotechnik zu regeln (Fernseh- urteil des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungssammlung Bd. 12, S. 205).
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