Fertigpackungendefiniert § 6 EichG (Eichwesen) als Erzeugnisse in Verpackungen, die insbes. in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden. S. a. Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Weitere Begriffe : Bauliche Veränderungen | Ersatzpflege | Hauptfürsorgestellen |
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