ffist die Abkürzung für das Wort „folgende“ (Plural). Sie bedeutet bei einem Zitat, dass nicht nur die mit einer Zahl benannte Stelle, sondern auch zwei oder mehrere ihr nachfolgende Stellen gemeint sind, etwa bei Seiten, Paragraphen, z. B. §§ 985 ff. BGB oder Artikel, z. B. Art. 1 ff. GG. Sie wird üblicherweise auch so oder abgekürzt „effeff“ ausgesprochen, also nicht mit dem Wort „fortfolgende“.
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