Artikel Üblicherweise sind förmliche Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen in Paragraphen gegliedert. Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder sind in A. statt in Paragraphen gegliedert. Gleiches gilt i. d. R. für völkerrechtliche Verträge wie z. B. auch EU-Vertrag und AEUV. Gesetze zur Änderung bestehender Gesetze (Änderungsgesetze) sind i. d. R. in A. gegliedert (Artikelgesetz). Auch in A. gegliedert sind die bayer. Landesgesetze, nicht aber die bayer. Landesverordnungen.
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