Fingierte Erfüllung
Im Sozialrecht :
Ein Sozialleistungsanspruch erlischt u.a., wenn seine Erfüllung fingiert wird ( Wegfall eines Sozialleistungsanspruchs). Eine solche Erfüllungsfiktion ist in § 107 Abs. 1 SGB X enthalten. Ein Sozialleistungsanspruch erlischt danach, wenn ein nicht zuständiger Leistungsträger eine Sozialleistung gewährt. Mit dieser Regelung sollen unzulässige Doppelleistungen vermieden werden.
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