Finnland

ist der an Schweden, Norwegen und Russland angrenzende, nordeuropäische Staat, der seit 1.1. 1995 Mitglied der Europäischen Union ist. Das Finnische ist eine nichtindogermanische Sprache. Das Recht Finnlands ist durch die lange Beherrschung Finnlands durch Schweden geprägt. Lit.: Reiterer, A., Finnland, 2004; Köbler, G., Rechtsfinnisch, 2004




Vorheriger Fachbegriff: Fingierter Wechsel | Nächster Fachbegriff: Firma


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen