Firmenwagenbesteuerung Die private Nutzung von Firmenwagen wurde bislang einkommensteuerlich über die sog. 1%-Regelung erfasst. Demnach ist die private Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw durch den Unternehmer mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises anzusetzen. Ab 1. 1. 2006 besteht diese Möglichkeit nur noch für Pkws, die zu mehr als 50 v. H. betrieblich genutzt werden und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Bei einem Pkw, der zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört, wird die Privatnutzung unter Ansatz der auf die geschätzte private Nutzung entfallenden Kosten ermittelt. Hierzu ist zwar nicht gesetzlich vorgesehen, dass ein Fahrtenbuch geführt wird. Die betrieblichen Fahrten müssen jedoch dem Finanzamt gemessen an der Gesamtfahrleistung dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Insofern bietet sich für den Nachweis ein Fahrtenbuch über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten an, das als Grundlage für die jährliche Gesamtberechnung herangezogen werden kann.
Weitere Begriffe : Ordentliche Kündigung | lex loci actus | Kleinhandel |
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