FleischhygieneUnter F. versteht man die hygienischen Anforderungen beim Verkehr mit Fleisch. Sie unterliegen, da Fleisch ein Lebensmittel ist, den Vorschriften der Lebensmittel- und Futtermittelhygiene (1). Die F.-VO i. d. F. v. 29. 6. 2001 (BGBl. I 1366) regelt nur das Schlachttieruntersuchungsverfahren. Die Untersuchung obliegt dem amtlichen Tierarzt.
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