Fleischbeschaugesetz

vom 29.10.1940 enthält Bestimmungen über die Schlachttier- und Fleischbeschau, über die Trichinenschau, über die Kennzeichnung und Verwertung von beschautem Fleisch sowie über die Einfuhr von Fleisch; Hausschlachtung, Viehseuchenbekämpfung.




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