Wissenschaftsfreiheit ist die grundgesetzlich gewährleistete Freiheit zu wissenschaftlicher Forschung. Lit.: Forschungsfreiheit, 1996
Vorheriger Fachbegriff: Forschungs- und Entwicklungs-GVO | Nächster Fachbegriff: Forst
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Effektenbörse | Diskontpolitik | Fundstellennachweis
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews