Forum delicti commissi

(lat. "Ort des begangenen Verbrechens"). Eine Straftat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter handelte oder bei strafbaren Unterlassungen hätte handeln sollen oder an dem der Erfolg eingetreten ist, § 3 StGB. -

(lat.) Gerichtsstand des begangenen Delikts




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