Fotokopierabgabeist die Gebühr, die Großbetreiber von Fotokopiergeräten seit der Änderung des § 54 II 1 UrhRG (24. 6. 1985) an die Verwertungsgesellschaft Wort zu entrichten haben. Daneben muss der Hersteller für jedes Fotokopiergerät eine einmalige Abgabe bezahlen. Die F. soll den Urhebern zugute kommen.
Weitere Begriffe : Pflegerecht | körperliche Unversehrtheit, Recht auf | evaluieren |
MMnews
|